Sicherheitsvorschriften bei Bodentreppen beachten!

Sicherheitsvorschriften bei Bodentreppen beachten!

Die Gefahren beim Benutzen von Dachbodentreppen werden oft unterschätzt. Doch der Fall in die Tiefe birgt ein ganz erhebliches Risiko. Deshalb gibt es eine ganze Reihe von Vorgaben, die bei Bodentreppen zu beachten sind.

So fordert die Bauordnung ein Schutzgeländer um den Sturz durch die Deckenöffnung zu verhindern. Der Handlauf, wie von der DIN empfohlen, bietet den erforderlichen Halt beim Benutzen. Ein DIN-gerechter Stufenabstand und ausreichende Stufentiefe bewahren vor gefährlichem Stolpern.

Bodentreppen von Wellhöfer sorgen für Sicherheit bei allen Vorschriften und Anforderungen. Für alle Bodentreppen ist ein Schutzgeländer erhältlich, dessen Seitenstabilität mit 500N gemäß ETB-Richtlinie nachgewiesen ist. Ein Holzhandlauf für dreiteilige Bodentreppen und der Teleskop-Handlauf für Scherentreppen befinden sich ebenfalls im umfangreichen Lieferprogramm.

Bei Bestellung mit der tatsächlichen lichten Raumhöhe wird immer die passende Treppe geliefert. So ist der richtige Stufenabstand gewährleistet. Mit Stufentiefen von 9 cm (dreiteilige Bodentreppe GutHolz) und 11 cm (dreiteilige Bodentreppe StahlBlau und Scherentreppe Liliput) bieten die Wellhöfer Bodentreppen eine besonders sichere Auftrittsfläche.

Ein fachgerechtes Aufmaß von HANNESLANGE, eine sichere Bodentreppe von Wellhöfer und die Montage vom Fachmann, und ein sicherer Zugang zum Dachboden ist garantiert!

Sichere Bodentreppen in der Bodentreppen-Sommeraktion mit Schutzgeländer

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