Handwerkerleistungen richtig von der Steuer absetzen – Das sollten Sie wissen.

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Handwerkerleistungen richtig von der Steuer absetzen – Das sollten Sie wissen

Viele Haus- und Wohnungsbesitzer wissen gar nicht, dass sie einen Teil der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen können. Dabei lässt sich jedes Jahr bares Geld sparen – ganz einfach über die Steuererklärung. Deshalb möchten wir Sie daran erinnern: Denken Sie daran, Ihre Handwerkerzeiten abzusetzen – und bei uns ist das besonders einfach!

Was kann abgesetzt werden?

Absetzbar sind Arbeitskosten, also die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, die bei Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anfallen.
Wichtig: Materialkosten können nicht abgesetzt werden – nur die Arbeitszeit.

Wie viel können Sie absetzen?

Sie können 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr, von der Steuer absetzen.

Unsere Unterstützung für Sie

Bei Hannes Lange Schreinerei stellen wir unsere Rechnungen seit Jahren so aus, dass die Arbeitszeit klar getrennt vom Material ausgewiesen ist. So können Sie die Handwerkerleistungen direkt beim Finanzamt geltend machen – ohne zusätzlichen Aufwand.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Damit das Finanzamt die Handwerkerleistung anerkennt:

  • Die Arbeiten wurden in Ihrem Haushalt durchgeführt (Haus, Wohnung, Zweitwohnung, eigenes Einfamilienhaus usw.).

  • Die Rechnung ist korrekt aufgeschlüsselt – Arbeitszeit und Material getrennt.

  • Sie haben die Rechnung per Überweisung bezahlt, nicht bar.

Warum ist das wichtig?

Gerade bei größeren Projekten wie neuen Möbeln, Einbauten oder Renovierungen kommt schnell eine beachtliche Summe an Arbeitszeit zusammen. Wer hier die steuerlichen Vorteile nutzt, spart jedes Jahr mehrere hundert Euro.

Unser Tipp: Bei uns bekommen Sie direkt die passende Rechnung – einfach aufbewahren und Steuervorteil sichern!

Handwerkerleistungen absetzen

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